Werbeaussagen
4. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U bietet B an, ihm das Dach zu sanieren. U gibt B ein Prospekt, in dem er mit hagelsicheren Dachpfannen wirbt. B gibt U den Auftrag. B wurde auch durch das Prospekt überzeugt. U saniert das Dach mit normalen Pfannen. B nimmt das Werk ab. Beim ersten Hagel werden die Pfannen brüchig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Werbeaussagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen B und U wurde ein wirksamer Werkvertrag geschlossen (§ 631 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB gehören zu der Beschaffenheit einer Kaufsache auch Werbeaussagen. Eine entsprechende Regelung gibt es auch im Werkvertragsrecht.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist das Prospekt des U bei der Prüfung der Mangelhaftigkeit somit irrelevant?
Nein!
4. Die Verwendung normaler Dachpfannen stellt einen Sachmangel dar (§ 633 BGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marius
21.1.2025, 01:13:19
einEN Prospekt im Sachverhalt und „den“ Prospekt in der Fragestellung

Linne_Karlotta_
21.1.2025, 18:37:54
Hallo Marius, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

Dodo Shi
11.2.2025, 18:40:17
Hallo Marius, vielen Dank für Deinen Hinweis! Dem Duden zufolge ist sowohl „der Prospekt“ (Maskulinum) als auch „das Prospekt“ (Neutrum) möglich. Beste Grüße, Dodo - für das Jurafuchs-Team