Rechtsmangel (§ 633 Abs. 3 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Regisseur. Er beauftragt die U, einen Trailer für sein neues Werk zu schneiden. U benutzte für den bereits ausgestrahlten Trailer Lieder von Sido. U hatte keine Nutzungslizenz, was B bei der Abnahme nicht wusste. B musste Sido wegen der Urheberrechtsverletzung entschädigen.
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Einordnung des Falls
Rechtsmangel (§ 633 Abs. 3 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Trailer weist wegen der Urheberrechtsverletzung einen Sachmangel auf (§ 633 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Trailer weist wegen der Urheberrechtsverletzung einen Rechtsmangel auf (§ 633 Abs. 3 BGB).
Ja, in der Tat!
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