Rechtsmangel (§ 633 Abs. 3 BGB)
24. Januar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B möchte sich vor Einbrechern schützen. Er beauftragt U, Überwachungskameras an seinem Haus zu installieren. U installiert die Kameras so, dass man neben dem Grundstück des B, auch das seines Nachbarn N sieht. N klagt gegen B wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
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Einordnung des Falls
Rechtsmangel (§ 633 Abs. 3 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B und U schlossen einen Werkvertrag.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Werk des U (die Installation der Kameras) hat wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des N einen Sachmangel (§ 633 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Werk (die Installation der Kameras) hat wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des N einen Rechtsmangel (§ 633 Abs. 3 BGB).
Ja, in der Tat!
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