Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Widerruf & Verbraucherverträge
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts nach Entfernung der Schutzfolie einer Matratze
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts nach Entfernung der Schutzfolie einer Matratze
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei Onlinehändler B eine Matratze zu privaten Zwecken. Die Matratze ist mit einer Schutzfolie versehen. K entfernt die Schutzfolie. Anschließend schreibt er B, er müsse die Matratze leider zurücksenden und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises.
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Einordnung des Falls
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts nach Entfernung der Schutzfolie einer Matratze
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen über versiegelte Waren, die bei Entfernung der Versiegelung aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (§ 312g Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zu einer für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung der Vorschrift des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB ist allein der EuGH berufen, wenn es sich bei der Vorschrift um Unionsrecht handelt.
Ja, in der Tat!
3. Das Widerrufsrecht des K ist ausgeschlossen, weil die in Schutzfolie verpackte Matratze unter die Vorschrift des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB fällt.
Nein!
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