Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Raub (§ 249 StGB)
Gewaltsame Wegnahme mit eigennütziger Verwendung
Gewaltsame Wegnahme mit eigennütziger Verwendung
19. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Fußball-Hooligan H schlägt den Anhänger O des gegnerischen Fußballvereins FC Buntekuh zu Boden, entreißt ihm dessen Fankutte und nimmt diese wie von vornherein geplant als Trophäe mit nach Hause.
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