Fehlvorstellung von der Beute

28. Februar 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T entreißt der O im Stadtpark unter Anwendung von Gewalt eine Handtasche mit ungewissem Inhalt in der Absicht, das darin vermutete Bargeld zu behalten. Tatsächlich enthält die Tasche nur Schminkutensilien, die für T wertlos sind. Er wirft sie zu O zurück und flüchtet.

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