Fehlvorstellung von der Beute

31. Mai 2025

14 Kommentare

4,8(8.917 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T entreißt der O im Stadtpark unter Anwendung von Gewalt eine Handtasche mit ungewissem Inhalt in der Absicht, das darin vermutete Bargeld zu behalten. Tatsächlich enthält die Tasche nur Schminkutensilien, die für T wertlos sind. Er wirft sie zu O zurück und flüchtet.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Fehlvorstellung von der Beute

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der subjektive Tatbestand des Raubes setzt voraus, dass der Täter mit Zueignungsabsicht handelte.

Ja, in der Tat!

Neben Vorsatz bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale setzt der subjektive Tatbestand des Raubes voraus, dass der Täter mit Zueignungsabsicht handelte. Erforderlich ist dafür der Enteignungsvorsatz als der (mindestens Eventual-)Vorsatz dauerhafter Enteignung sowie die Aneignungsabsicht als die Absicht der (zumindest) vorübergehenden Aneignung.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. T handelte im Zeitpunkt der Wegnahme mit Zueignungsabsicht hinsichtlich des Tascheninhalts.

Nein!

BGH: T kam es von vornherein nicht auf das Behältnis, sondern allein auf dessen Inhalt an, sodass T nicht mit Zueignunsabsicht bezüglich der Tasche selbst handelte. Bezüglich des Tascheninhalts ist entscheidend, dass dieser aus für T wertlosen Sachen bestand, auf die sein Zueignungswille zum Zeitpunkt der Wegnahme nicht gerichtet war. Somit handelte T auch nicht mit Zueignungsabsicht bezüglich des Tascheninhalts. Somit liegt lediglich versuchter Raub vor, von dem T nicht strafbefreiend zurücktreten konnte (§ 24 StGB), weil der Versuch aus seiner subjektiven Sicht fehlgeschlagen war.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community