Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
T bricht in die Wohnung der O im 6. Stock ein, um deren Wertsachen zu entwenden. Damit O keinen Widerstand leistet, schreit T diese an und sagt ihr, dass er sie aus dem Fenster werfen wird, wenn sie Gegenwehr leistet. Eingeschüchtert duldet O die Wegnahme durch T.
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Beispiel für fehlende Gewalt 2
T will Os wertvolle Uhren wegnehmen, fürchtet aber, dass dieser der Tat Widerstand entgegensetzen werde. Daher misshandelt T die Katze des O vor dessen Augen so lange, bis dieser die Wegnahme widerstandslos geschehen lässt.
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Schwerpunkt "Gewalt gegen eine Person": Sprühen eines Deo-Sprays ins Gesicht
Um Geld aus einer Ladenkasse zu entwenden, spritzt T der Kassiererin K mit einem zu diesem Zweck mitgeführten Deo-Spray aus 60 cm Entfernung gezielt in das Gesicht. Als K, wie von T beabsichtigt, infolge des "Lidschlussreflexes" die Augen schließt, entnimmt er Geldscheine aus der offenen Kasse. T entkommt mit einer Beute von 1.380 DM. Wie von T erwartet, war das Deo nach der konkreten Art seiner Verwendung ungeeignet, körperliche Beeinträchtigungen herbeizuführen.