Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der als Eisbär verkleidete E läuft am Rosenmontag orientierungslos am Kölner Rheinufer herum. Polizistin P hält E an und fragt, wie er heißt und wo er wohnt. E antwortet, er sei Eisbär Knut und wohne im Berliner Zoo. P verlangt die Ausweispapiere von E heraus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 12 PolG NRW beinhaltet zusätzlich Ermächtigungsgrundlagen zur Durchsetzung der Identitätsfeststellung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei darf die erforderlichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung treffen.
Ja, in der Tat!
3. Es liegen drei unterschiedliche Maßnahmen von P gegenüber E vor.
Ja!
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