Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Durchsuchung Überblick
Die Polizei hat gesicherte Tatsachen, dass Bankräuber B die örtliche Sparkasse überfallen will. Polizistin P klingelt bei B, welcher öffnet. P betritt die Wohnung und durchsucht die Wohnung sowie B selbst.
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Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) 1
Die Polizei Düsseldorf hat gesicherte Tatsachen, dass Terrorist T mit einem Auto einen Anschlag auf den kommenden Karnevalsumzug verüben will. Die Polizei hört nach richterlicher Anordnung Ts Telefongespräche mit.
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Observation mittels verdeckter technischer Mittel 1
Erpresser E hat schon mehrmals in Supermärkten vergiftete Lebensmittel platziert, um Geld von Supermärkten zu erpressen. Die Polizei erhält einen Hinweis, dass E bald wieder zuschlagen will. Polizistin P fertigt auf Anordnung der Behördenleitung heimlich Fotos von E, wie er eine Supermarktfiliale betritt.
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Problemfall Verbringungsgewahrsam
Vor dem Lokalderby VFL Osnabrück gegen Preußen Münster sichtet die Polizei mehrere polizeibekannte VFL Ultras vor dem Preußenstadion. Die Polizei erteilt den Ultras einen Platzverweis für das Stadiongelände und bringt sie mit mehreren Polizeiautos zurück zum Bahnhof.
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Platzverweis Überblick
Aktivist A setzt sich gegen Massentierhaltung ein. Er fährt nach Rheda Wiedenbrück und setzt sich mitten auf die Zufahrtsstraße zu einem großen Schlachtbetrieb. Polizistin P fordert A auf, die Einfahrt zu verlassen und diese nicht wieder zu betreten.
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Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
Häufig zünden Hooligans vom BVB auf der Südtribüne verbotene Feuerwerke. Beim Lokalderby gegen Schalke 04 fotografiert die Polizei deswegen offen die Südtribüne, um rechtzeitig gegen das Zünden einschreiten zu können.
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Grundfall zur Standardmaßnahme
Hooligan H ist nach einer Niederlage seines Lieblingsvereins Schalke 04 frustriert. Auf der Shoppingstraße von Gelsenkirchen tritt er wahllos gegen Mülleimer. Polizistin P wird auf H aufmerksam und erteilt ihm einen Platzverweis für die Shoppingstraße.