Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Identitätsfeststellung
Studentin S sitzt in ihrem Lieblingsimbiss auf der Kö. Plötzlich stürmt die Polizei das Gebäude und verlangt von S und allen anderen Anwesenden, Namen und Wohnanschrift zu nennen. Die Polizei bekam den Hinweis, die Imbissbetreiberin handele mit Drogen im großen Stil.
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Platzverweis Abgrenzung Aufenthaltsverbot
Drogendealerin D wurde mehrmals beim Verkauf von Drogen auf dem Bremer Platz erwischt, dem Drogenumschlagplatz von Münster. Als Polizistin P die D erneut auf dem Bremer Platz anfindet, verfügt P, dass D den Bremer Platz die nächsten drei Monate nicht betreten darf.
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Problemfall Verbringungsgewahrsam
Vor dem Lokalderby VFL Osnabrück gegen Preußen Münster sichtet die Polizei mehrere polizeibekannte VFL Ultras vor dem Preußenstadion. Die Polizei erteilt den Ultras einen Platzverweis für das Stadiongelände und bringt sie mit mehreren Polizeiautos zurück zum Bahnhof.
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Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
Neonazi N meldet für den 27.01. eine Demo an. Dies ist der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27.01.1945 und seither Tag der Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Die zuständige Behörde kann eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht erkennen und ordnet deshalb die Vertagung der Demo unter Verweis auf die öffentliche Ordnung an.
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Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit
Beamter B findet, dass das „unsittliche“ Anbieten sexueller Dienste in einem modernen Rechtsstaat nicht gebilligt werden dürfe. Er will daher – gestützt auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung – allen Prostituierten ihre weitere Tätigkeit verbieten.