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Mietrecht
Privilegierter Kinderlärm im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG
Privilegierter Kinderlärm im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG
23. August 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (35.035 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet seit 1993 eine ruhige Wohnung von V. Die angrenzende Schule baut 2010 einen Bolzplatz für Schulkinder. Nach Schulschluss dürfen Kinder bis 12 Jahre darauf. Wegen des Kinderlärms mindert M die Miete um 20 %.
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