Objektive Zurechnung: eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Jäger A streckt den ihm verhassten X aus kurzer Entfernung durch einen Schuss in die Brust nieder. B, A's Zwillingsbruder und ebenfalls begeisterter Jäger, kommt hinzu und sieht den röchelnden X. Aus Mitleid gibt B ihm den Gnadenschuss.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat den Tod des X kausal verursacht.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Ja!

Rspr. und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio sine qua non Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.Hätte A den X nicht durch den Schuss in die Brust niedergestreckt, hätte B sich nicht dazu veranlasst gefühlt, dem X den Gnadenschuss zu geben (fortwirkende Kausalität).

2. A ist der Tod des X objektiv zuzurechnen.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Genau, so ist das!

Beim eigenverantwortlichen Dazwischentreten eines Dritten ist nach Verantwortungsbereichen abzugrenzen. Knüpft er an das Verhalten des Ersttäters dergestalt an, dass er eine neue, selbstständig auf den Erfolg hinwirkende Gefahr schafft, die sich dann allein im Erfolg realisiert, ist der Erfolg ausschließlich ihm zuzurechnen.B setzt nicht selbstständig eine neue Gefahr. Er ordnet sich der von A geschaffenen Ausgangsgefahr insofern unter, als er die Todesqualen des X verkürzen will. B's Handeln ist auch nachvollziehbar (kein atypischer Kausalverlauf).Da A und B hier nicht zusammenwirken, handelt es sich bei ihnen nicht um Mittäter. Vielmehr sind sie jeder für sich als Nebentäter strafbar.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024