Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Unmittelbares Ansetzen zur grausamen Tötung

Unmittelbares Ansetzen zur grausamen Tötung

21. Januar 2026

12 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T ist fest entschlossen, O zu töten. Dafür entführt er O und kettet ihn an einen Heizkörper. Er fängt an, diesen immer wieder bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen und zwischendurch zu schlagen. Dabei möchte er sich 5 Tage Zeit bis zur Tötung nehmen und den O immer wieder würgen und schlagen. Am Abend des ersten Tages kann O fliehen.

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