Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Zeitbombe
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Zeitbombe
4. April 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (19.943 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte einen Anschlag begehen. Auf einem öffentlichen Platz platziert er eine Zeitbombe, welche in einer Woche explodieren soll. Er ist überzeugt, dass er in einer Woche eine Vielzahl von Leuten töten wird.
Diesen Fall lösen 90,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Zeitbombe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlags.
Ja, in der Tat!
3. T hat nach der Rechtsprechung bereits durch das Platzieren der Bombe „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Ja!
4. Nach a.A. hätte T erst kurz vor der geplanten Explosion „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Genau, so ist das!
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