Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will sich an O rächen. Dafür lockt sie O in eine Zelle und möchte diese per Fernzündung abschließen. Sie plant, O in der Zelle verhungern zu lassen. Die Fernzündung versagt, da T die Batterien vergessen hat.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
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Ja, in der Tat!
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich einer Freiheitsberaubung.
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Ja!
3. T hat durch das Betätigen der Fernzündung „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“ in Bezug auf die Freiheitsberaubung.
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Genau, so ist das!
4. Der Versuch einer Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 4 StGB) ist strafbar und T hatte Tatentschluss.
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Ja, in der Tat!
5. T hat durch das Betätigen der Fernzündung „unmittelbar angesetzt“ zu einer Freiheitsberaubung mit Todesfolge.
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Ja!
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Martymcfly
22.3.2021, 23:21:12
Ich verstehe in diesem Fall nicht ganz, warum eine Antwort falsch sein kann, wenn Ihr schreibt, dass die andere Ansicht gut vertretbar ist. Woher soll man wissen, wofür ihr euch bei 2 vertretbaren Meinungen entschieden habt? Liebe Grüße

Lukas_Mengestu
25.3.2021, 09:29:46
Lieber Martymcfly, du hast natürlich recht, dass es bei zwei vertretbaren Meinungen schwer ist, eine davon als "falsch" zu bewerten. Anders als zB in der Mathematik gibt es eben häufig nicht nur einen möglichen Lösungsweg. Insofern müssen wir im Hinblick auf die Fragen manchmal Kompromisse machen. Grundsätzlich folgen wir in unseren Fällen der sog. herrschenden Meinung und der Rechtsprechung des BGH. In Fällen wie dem vorliegenden, in dem es nicht um einen Grundsatzstreit, sondern um eine Subsumption im Einzelfall geht, wählen wir das Ergebnis, für das aus unserer Sicht die besten Argumente streiten. Auch die Lösungsskizzen in Klausuren weisen idR nicht nur eine einzige Lösung aus, sondern geben an, dass - mit entsprechender Begründung - auch andere Lösungen vertretbar sind.

Lukas_Mengestu
25.3.2021, 09:34:10
Aus diesem Grund haben auch wir den entsprechenden Hinweis auf andere Ansichten aufgenommen. Letztlich müssen wir uns indes für eine Lösung entscheiden. Schließlich noch der Hinweis, dass eine Abweichung von der Lösungsskizze dann auch eine hinreichend tiefe Begründung notwendig macht, da man sonst häufig dafür kritisiert wird, dass es an der nötigen "Begründungs-/Eindringtiefe" fehle. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
FF0815
21.7.2022, 20:59:39
Schade. Völlig einen ewig langen Streak kaputt gemacht. Wenn eine a.M. vertretbar ist programmiert doch bitte beide Buttons als richtige Antwort :)
Barbara Salesch
28.4.2022, 22:50:08
Könnte man hier nicht grundsätzlich einen untauglichen Versuch annehmen? In einem mangels Batterien nicht funktionstüchtigen Fernzünder könnte ja durchaus ein untaugliches Tatmittel liegen?

Lukas_Mengestu
29.4.2022, 15:22:17
Hallo Barbara Salesch, das kann man durchaus. Das ändert aber zunächst nichts an der Strafbarkeit der Handlung. Denn aus § 23 Abs. 3 StGB folgt, dass auch der untaugliche Versuch strafbar ist (und lediglich die Strafe gemildert bzw. von ihr abgesehen werden kann). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Sniter
23.12.2022, 17:21:21
Macht es nicht mehr Sinn, diesen Fall in ein neues Level mit dem Namen "Unmittelbares Ansetzen bei Erfolgsqualifikationen" zu verschieben? Ich finde es sehr verwirrend, wenn § 239 IV hier als Qualifikation benannt wird...

Nora Mommsen
3.1.2023, 16:22:18
Hallo Sniter, danke für dein Feedback. Wir machen es uns nicht leicht, mit der Frage der Unterteilung der Kapitel. Es gibt auch noch einiges zu Erfolgsqualifikationen. Auch wenn wir uns bemühen alles so kleinschrittig wie möglich darzustellen, bleibt es manchmal nicht aus auch neue Dinge anzusprechen wenn sie relevant werden. Wir nehmen deine Rückmeldung nochmal mit für die Unterteilung neuer Kapitel. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team