Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 5
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 5
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will sich an O rächen und diesen in einer Zelle einsperren. Dafür lockt sie O in eine Zelle und möchte diese per Fernzündung abschließen. Sie plant O mindestens 1 Monat festzuhalten. Die Fernzündung versagt, da T die Batterien vergessen hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 5
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich einer Freiheitsberaubung.
Genau, so ist das!
3. T hat durch das Betätigen der Fernzündung „unmittelbar angesetzt“ zu einer Freiheitsberaubung.
Ja, in der Tat!
4. Der Versuch einer über eine Woche dauernde Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB) ist strafbar und T hatte Tatentschluss.
Ja!
5. T hat nach der herrschenden Ansicht durch das Betätigen der Fernzündung „unmittelbar angesetzt“ zu einer über eine Woche dauernden Freiheitsberaubung.
Genau, so ist das!
6. Nach der Mindermeinung liegt ein „unmittelbares Ansetzen“ bei § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB erst kurz vor dem Ablauf einer Woche vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.