Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung Vorbereitung und Versuch: Täter betritt den zuvor präparierten Tatort nicht, weil er die Vorbereitungen der Tat entdeckt glaubt
Abgrenzung Vorbereitung und Versuch: Täter betritt den zuvor präparierten Tatort nicht, weil er die Vorbereitungen der Tat entdeckt glaubt
19. August 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (27.238 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte eine Bank überfallen. T plant, sich sonntags in der Bank auf die Lauer zu legen, um die Bankangestellten direkt Montagfrüh zur Herausgabe des Geldes zu nötigen. Dabei möchte er bewaffnet Todesdrohungen aussprechen. Schon am Samstagabend bricht er ein, setzt die Überwachungseinrichtungen außer Betrieb und schließt die Fensterlamellen der Bank. Als er am Sonntagabend zur Bank zurückkehrt, um sich zu verstecken, bemerkt er, dass die Fensterlamellen wieder geöffnet wurden. Er befürchtet, dass sein Einbruch entdeckt wurde und flieht, noch bevor er das Gebäude betritt.
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