Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung Vorbereitung und Versuch: Täter betritt den zuvor präparierten Tatort nicht, weil er die Vorbereitungen der Tat entdeckt glaubt
Abgrenzung Vorbereitung und Versuch: Täter betritt den zuvor präparierten Tatort nicht, weil er die Vorbereitungen der Tat entdeckt glaubt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte eine Bank überfallen. T plant, sich sonntags in der Bank auf die Lauer zu legen, um die Bankangestellten direkt Montagfrüh zur Herausgabe des Geldes zu nötigen. Dabei möchte er bewaffnet Todesdrohungen aussprechen. Schon am Samstagabend bricht er ein, setzt die Überwachungseinrichtungen außer Betrieb und schließt die Fensterlamellen der Bank. Als er am Sonntagabend zur Bank zurückkehrt, um sich zu verstecken, bemerkt er, dass die Fensterlamellen wieder geöffnet wurden. Er befürchtet, dass sein Einbruch entdeckt wurde und flieht, noch bevor er das Gebäude betritt.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Vorbereitung und Versuch: Täter betritt den zuvor präparierten Tatort nicht, weil er die Vorbereitungen der Tat entdeckt glaubt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer räuberischen Erpressung (§§ 253 Abs. 1, 255 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich einer räuberischen Erpressung.
Ja, in der Tat!
3. Indem T Samstagabend die Überwachungseinrichtungen außer Betrieb gesetzt hat, hat er „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Nein!
4. Indem T Sonntagabend zur Bank gefahren ist, um sich dort einschließen zu lassen, hat er „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Pilea
1.6.2023, 08:17:22
Wenn ich den Fall nicht gekannt hätte, hätte ich hier denke ich den Sachverhalt bzw. das mit der verdrehten Lamelle nicht verstanden.
Lukas_Mengestu
1.6.2023, 16:02:48
Danke für den Hinweis, Pilea! Wir haben den Sachverhalt nun noch einmal präzisiert :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Anna C. 143
27.3.2024, 10:20:58
Liebes Jura Fuchs Team zum Verständnis: hätte sich der Täter einsperren lassen, wäre das noch kein
unmittelbares Ansetzen, weil das Opfer noch nicht in der Nähe der Bank und damit aus Tätersicht noch nicht konkret gefährdet wäre und das ein wesentlicher Zwischenschritt ist, oder?
Nora Mommsen
28.3.2024, 10:07:47
Hallo Anna C. 143, danke für deine Frage. Hier ist nach dem Tatplan insbesondere noch ein großer Zeitverzug erforderlich, der auch noch das Handeln Dritter erfordert. Daher wäre das unmittelbare Ansetzen für die räuberische Erpressung wohl abzulehnen. Letztendlich kann man das aber nicht pauschalisieren, da es immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalls ankommt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team