Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Bsp für typische Dienstverträge, Abgrenzung Werkvertrag – Detektivvertrag
Bsp für typische Dienstverträge, Abgrenzung Werkvertrag – Detektivvertrag
29. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S führt einen Souvenir-Shop am Kurfürstendamm. Sie vermutet eine Diebin unter ihren Mitarbeiterinnen. Fest entschlossen die Wahrheit herauszufinden, engagiert S die Detektivin D zur Überwachung. D soll die Angestellten am verkaufsoffenen Sonntag beobachten und dafür €100 erhalten.
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Einordnung des Falls
Bsp für typische Dienstverträge, Abgrenzung Werkvertrag – Detektivvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D und S haben einen Werkvertrag (§ 631 BGB) geschlossen, da sich D zur Ergreifung des Diebes verpflichtet hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. D und S haben einen Dienstvertrag (§ 611 BGB) geschlossen, in dem sich D zur entgeltlichen Überwachung der Mitarbeiterinnen verpflichtet hat.
Ja, in der Tat!
3. D hat nur dann einen Anspruch auf die €100, wenn sie die Diebin unter den Mitarbeiterinnen ausfindig gemacht hat.
Nein!
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