Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Rücktritt vom beendeten Versuch – Eintritt des Taterfolges kausal verhindert

Rücktritt vom beendeten Versuch – Eintritt des Taterfolges kausal verhindert

25. Februar 2026

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T möchte eines seiner Mietshäuser sprengen, da der Abriss zu teuer ist. Dafür platziert er einen Sprengsatz mit Zeitzünder in dem Keller des Gebäudes und nimmt billigend in Kauf, dass die Bewohner durch die Explosion erfasst werden. Später stellt er den Zünder aus, da ihm das Leben doch zu wertvoll ist. Die Polizei hätte den Sprengsatz aber ohnehin zwei Stunden später entfernt.

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Rücktritt vom beendeten Versuch – Verhinderung des Eintritts des Taterfolgs (subjektive Komponente)

T möchte O durch einen Autounfall töten und fährt ihr daher auf der Landstraße entgegen. Dann wechselt er die Spur, um O frontal zu rammen. Kurz darauf denkt er um und bremst stark, da er erkennt, dass ein tödlicher Unfall selbst dann die Folge wäre, wenn er einfach nur aufhörte Gas zu geben. Die Kollision ist nur leicht und beide bleiben unverletzt. Der Unfall hätte tödlich geendet, wenn O nicht ebenfalls stark gebremst hätte.

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