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Recht der ehelichen Gemeinschaft
Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten - deliktisch geschützte Rechtsgüter (Fall)
Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten - deliktisch geschützte Rechtsgüter (Fall)
12. Juni 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ehemann M holt für die Familie das Abendessen beim Italiener ab. Da sein Auto kaputt ist, nimmt er den Wagen seiner Ehefrau F. Während M die Pizzen entgegennimmt, lässt er Fs Auto unabgeschlossen stehen. Dies hätte er auch mit seinem eigenen Wagen so getan. In der Zwischenzeit entwendet ein Unbekannter das Autoradio der F.
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Einordnung des Falls
Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten - deliktisch geschützte Rechtsgüter (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Deliktische Schadensersatzansprüche sind zwischen Ehegatten grundsätzlich ausgeschlossen.
Nein!
2. Ein Schadensersatzanspruch der F gegen M aus § 823 Abs. 1 BGB scheidet aus.
Genau, so ist das!
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