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Recht der ehelichen Gemeinschaft
Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten - Ehe als sonst. gesch. Rechtsgut (Fall)
Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten - Ehe als sonst. gesch. Rechtsgut (Fall)
25. Januar 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und M sind schon seit über 20 Jahren miteinander verheiratet. Seit kurzem hat M eine Affäre mit der Nachbarin N. Die beiden treffen sich immer in Ms Ehewohnung, während die F arbeitet. Als F davon erfährt, erleidet sie einen Nervenzusammenbruch und muss ärztlich behandelt werden.
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Einordnung des Falls
Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten - Ehe als sonst. gesch. Rechtsgut (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Stellt die Ehe als solche ein von § 823 Abs. 1 BGB geschütztes Rechtsgut dar?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt der räumlich gegenständliche Bereich der Ehe ein von § 823 Abs. 1 BGB geschütztes Rechtsgut dar?
Ja!
3. Hat F gegen M einen Anspruch auf Unterlassung Ausübung der Affäre in der ehelichen Wohnung gemäß § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB?
Genau, so ist das!
4. Hat F gegen M einen Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten gemäß § 823 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe?
Nein, das trifft nicht zu!
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