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Verwerflichkeit bei Drohung mit Anzeige eines Körperverletzers (§ 253 Abs. 2 StGB)
einfach
schwer33 % lösen richtig
9. Juli 2026
6 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T hat O bei einer Körperverletzung beobachtet. Er droht O damit ihn anzuzeigen, wenn O nicht € 6.000 an eine Wohltätigkeitsorganisation zahlt.
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