Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Kausalität
Fahrlässige Tötung wegen falscher ärztlicher Diagnose?
Fahrlässige Tötung wegen falscher ärztlicher Diagnose?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arzt A entfernt bei der 14-jährigen S den Blinddarm. S hat danach starke Schmerzen. Arzt B diagnostiziert zutreffend eine Entzündung des Bauchfells. A hält die Diagnose für falsch und greift nicht ein. S stirbt an der Bauchfellentzündung. Hätte A zur Behandlung der Bauchfellentzündung eingegriffen, hätte S wenigstens ein paar Tage länger gelebt.
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Einordnung des Falls
Falsche Diagnose (BGH NStZ 1981, 218)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat den Tod der S durch seine Fehldiagnose kausal verursacht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Zero
15.1.2020, 21:41:30
Es muss heißen B hat den Tod kausal verursacht.
Christian Leupold-Wendling
22.1.2020, 14:03:08
Nein, wir wollen tatsächlich die Kausalität des Verhaltens des A prüfen.
Thomas
22.5.2021, 12:36:34
Aber B hat ja die richtige Diagnose aufgestellt. Der behandelnde Arzt war ja Arzt A und nicht B. Bei Arzt B hat sie sich ja nur eine zweite Meinung eingeholt. Allerdings kann man Patienten ja nicht zur Behandlung zwingen. Deshalb ist meines Wissens der Arzt B aus der Schuld. Aber da sie vom Arzt A die Behandlung haben will und dieser diese verweigert kann man ja hier von einem Kausalvergehen sprechen. Da das Mädchen sonst wenigstens ein paar Tage länger gelebt hätte. P.S: Also so habe ich das aufgefasst.
SKG
13.8.2020, 11:22:20
Die Formulierung "durch seine Fehldiagnose" finde ich verwirrend. Die Diagnose hat die
Rechtsgüterder S ja nicht beeinträchtigt sondern das darauf basierende nicht-ergreifen einer Behandlung.
MaW
2.9.2020, 18:54:47
Die Fehldiagnose kann aber nicht hinweggedacht werden, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Sie ist der unterlassenen Behandlung vorgelagert und damit zwingend ebenso kausal.
Law_yal_life
18.9.2023, 17:04:01
Also Tod an einem früheren oder späteren Zeitpunkt = ANDERER ERFOLG - Hier wieder
hypothetische Kausalität- das ist aber nach unserem deutschen Strafrecht verboten ABER AUSNAHME: hypothetisch rettende Kausalität, wenn Arzt A und B zusammen operieren. Während der OP will Arzt B das Opfer retten und Arzt A schubst ihn weg und deswegen stirbt das Opfer. Wäre das ein umgewandelter Fall der hypothetisch rettenden Kausalität Fälle? Also bei dem einen tritt einfach irgendwann der Tod so oder so ein? und bei dem anderen wird eine Handlung eines anderen verhindert und deswegen tritt dann der Tod ein?
Juloxo
27.10.2023, 13:22:23
Warum wiederholst du immer alles ? Genau das steht doch in der Erklärung
Swiss
16.12.2023, 12:28:50
Es wird auf die Fehldiagnose als aktive tun abgestellt ? Wieso nicht auf die unterlassene Behandlung? Weil die Diagnose der Unterlassung zeitlich vorgeht ?
Findet Nemo Tenetur
30.10.2024, 10:30:22
Ich verstehe hier auch nicht so ganz das Verhältnis von hypothetisch rettendem Kausalverlauf und
Unterlassungstat. Man braucht die Figur des hypothetisch rettendem Kausalverlaufs nur bei Begehungstat nehme ich an? Und eigentlich nur bei der fahrlässigen Begehungstat ? Und ist die modifizierte csqn-Formel, die man beim Unterlassen hinzuzieht aber im Prinzip das gleiche?