Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Kausalität

Fahrlässige Tötung wegen falscher ärztlicher Diagnose?

Fahrlässige Tötung wegen falscher ärztlicher Diagnose?

5. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Arzt A entfernt bei der 14-jährigen S den Blinddarm. S hat danach starke Schmerzen. Arzt B diagnostiziert zutreffend eine Entzündung des Bauchfells. A hält die Diagnose für falsch und greift nicht ein. S stirbt an der Bauchfellentzündung. Hätte A zur Behandlung der Bauchfellentzündung eingegriffen, hätte S wenigstens ein paar Tage länger gelebt.

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Einordnung des Falls

Falsche Diagnose (BGH NStZ 1981, 218)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat den Tod der S durch seine Fehldiagnose kausal verursacht.

Genau, so ist das!

Die Rspr und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn die unterlassene rettende Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre.Hätte A die S wegen ihrer Bauchfellentzündung behandelt, wäre S erst zu einem späteren Zeitpunkt gestorben. Der Tod an einem früheren Tag ist in seiner konkreten Gestalt ein anderer Erfolg. Dass S ohnehin an der Bauchfellentzündung gestorben wäre, ist eine hypothetische Reserveursache.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ZER

Zero

15.1.2020, 21:41:30

Es muss heißen B hat den Tod kausal verursacht.

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

22.1.2020, 14:03:08

Nein, wir wollen tatsächlich die Kausalität des Verhaltens des A prüfen.

TH

Thomas

22.5.2021, 12:36:34

Aber B hat ja die richtige Diagnose aufgestellt. Der behandelnde Arzt war ja Arzt A und nicht B. Bei Arzt B hat sie sich ja nur eine zweite Meinung eingeholt. Allerdings kann man Patienten ja nicht zur Behandlung zwingen. Deshalb ist meines Wissens der Arzt B aus der Schuld. Aber da sie vom Arzt A die Behandlung haben will und dieser diese verweigert kann man ja hier von einem Kausalvergehen sprechen. Da das Mädchen sonst wenigstens ein paar Tage länger gelebt hätte. P.S: Also so habe ich das aufgefasst.

SKG

SKG

13.8.2020, 11:22:20

Die Formulierung "durch seine Fehldiagnose" finde ich verwirrend. Die Diagnose hat die Rechtsgüter der S ja nicht beeinträchtigt sondern das darauf basierende nicht-ergreifen einer Behandlung.

MAW

MaW

2.9.2020, 18:54:47

Die Fehldiagnose kann aber nicht hinweggedacht werden, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Sie ist der unterlassenen Behandlung vorgelagert und damit zwingend ebenso kausal.

LAW

Law_yal_life

18.9.2023, 17:04:01

Also Tod an einem früheren oder späteren Zeitpunkt = ANDERER ERFOLG - Hier wieder

hypothetische Kausalität

- das ist aber nach unserem deutschen Strafrecht verboten ABER AUSNAHME: hypothetisch rettende Kausalität, wenn Arzt A und B zusammen operieren. Während der OP will Arzt B das Opfer retten und Arzt A schubst ihn weg und deswegen stirbt das Opfer. Wäre das ein umgewandelter Fall der hypothetisch rettenden Kausalität Fälle? Also bei dem einen tritt einfach irgendwann der Tod so oder so ein? und bei dem anderen wird eine Handlung eines anderen verhindert und deswegen tritt dann der Tod ein?

JUL

Juloxo

27.10.2023, 13:22:23

Warum wiederholst du immer alles ? Genau das steht doch in der Erklärung

SW

Swiss

16.12.2023, 12:28:50

Es wird auf die Fehldiagnose als aktive tun abgestellt ? Wieso nicht auf die unterlassene Behandlung? Weil die Diagnose der Unterlassung zeitlich vorgeht ?


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