Fenstersprung als Überreaktion (atypische Kausalität)


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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T droht dem O Schläge an. Panisch springt O aus dem Fenster und verletzt sich dabei tödlich.

Einordnung des Falls

Fenstersprung als Überreaktion (atypische Kausalität)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem T dem O Schläge angedroht hat, hat er Os Tod kausal verursacht.

Genau, so ist das!

Rspr und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. O hat mit seinem Fenstersprung überreagiert und der Taterfolg ist auf sehr ungewöhnliche Weise eingetreten. Trotzdem sind die Drohungen des T nicht hinwegzudenken, ohne dass der tödliche Sprung entfiele. Auch wenn der Täter beim atypischen Kausalverlauf den Erfolg verursacht hat, ist ihm dieser nicht objektiv zurechenbar.

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