Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Verstoß gegen § 311b Abs. 2, Abs. 3 BGB – Heilung?
Verstoß gegen § 311b Abs. 2, Abs. 3 BGB – Heilung?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die wohlhabende Tante T liegt nach einem Unfall im Krankenhaus. Ihre Nichte N besucht sie als Einzige regelmäßig. Aus Dankbarkeit schenkt T der N ihr gesamtes gegenwärtiges und künftiges Vermögen. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus überträgt T der N das Eigentum an ihrer Villa.
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Einordnung des Falls
Verstoß gegen § 311b Abs. 2, Abs. 3 BGB – Heilung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Versprechen der T, der N ihr künftiges Vermögen zu übertragen, ist nichtig (§ 311b Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Vollzug der Schenkung durch Übertragung der Villa heilt den Formfehler des Verpflichtungsgeschäfts.
Nein!
3. Auch das Versprechen bezüglich der Übertragung des gegenwärtigen Vermögens ist nichtig (§§ 311b Abs. 3, 125 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
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