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Anfechtung der Bürgschaftserklärung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Blankourkunde – Ausfüllungsermächtigung
S möchte ein Boot kaufen, benötigt dafür aber einen Kredit. Um diesen aufzunehmen, übergibt Bruder B der S eine unterschriebene Bürgschaftsurkunde. Die Höhe ist nicht eingetragen, damit S die Bürgschaft auf das passende Boot bis €10.000 anpasst. B ermächtigt S mündlich, die Höhe einzutragen. S trägt abredegemäß einen Betrag von €9.000 in die Urkunde ein.
Rechtsscheinshaftung bei anredewidrig ausgefüllter Bürgschaftsurkunde (§ 172 Abs. 2 BGB analog)
S möchte ein Boot kaufen, braucht aber einen Kredit. Um diesen aufzunehmen, übergibt Bruder B der S eine unterschriebene Bürgschaftsurkunde. Die Höhe ist nicht eingetragen. B ermächtigt S mündlich, diese bis zur Höhe von €10.000 einzutragen. S trägt €50.000 in die Urkunde ein und übergibt sie dem Gläubiger G.