Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter (Fortführung der Tatausführung)
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter (Fortführung der Tatausführung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte seine Tochter O töten, da ihm das Sorgerecht entzogen wurde. Als er O gerade würgt, kommt die Pflegemutter zurück. Dadurch erschreckt sich T und lässt kurz von der Handlung ab. Kurz darauf beruhigt er sich auch etwas und lässt von der weiteren Tatausführung ab.
Diesen Fall lösen 65,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter (Fortführung der Tatausführung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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