Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter (Fortführung der Tatausführung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte seine Tochter O töten, da ihm das Sorgerecht entzogen wurde. Als er O gerade würgt, kommt die Pflegemutter zurück. Dadurch erschreckt sich T und lässt kurz von der Handlung ab. Kurz darauf beruhigt er sich auch etwas und lässt von der weiteren Tatausführung ab.
Einordnung des Falls
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter (Fortführung der Tatausführung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!