Hinterlistiger Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) durch Ausnutzen des Schlafes des Opfers?
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ehefrau T hegt den Wunsch, dem bösartigen und ihr körperlich weit überlegenen Ehemann O Schmerzen zuzufügen. Dazu steht sie nachts auf und kann dem schlafenden O immerhin drei Schnittwunden zufügen, ehe er aus dem Schlaf erwacht.
Einordnung des Falls
Hinterlistiger Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) durch Ausnutzen des Schlafes des Opfers?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Körperverletzung zum Nachteil des O "mittels eines hinterlistigen Überfalls" (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) begangen.
Nein, das trifft nicht zu!