Hinterlistiger Überfall
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist wütend auf O und will ihm eine Abreibung verpassen. Da O größer und stärker ist, plant T, O erst in ein freundliches Gespräch zu verwickeln, um ihn dann beim Abschied von hinten mit einem Ast niederzuschlagen. So geschieht es. O geht zu Boden und prellt sich seine Schulter.
Einordnung des Falls
Hinterlistiger Überfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Körperverletzung an O "mittels eines hinterlistigen Überfalls" begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Ja, in der Tat!
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Alfonso_Nitti
21.5.2024, 14:18:32
Der Satz "Hände Hoch, das ist ein
Überfall!", der in diversen mittelmäßigen Spielfilmen zu hören ist, verliert hier also, juristisch gesehen, an inhaltlicher Bedeutung?!