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Jurafuchs

T ist wütend auf O und will ihm eine Abreibung verpassen. Da O größer und stärker ist, plant T, O erst in ein freundliches Gespräch zu verwickeln, um ihn dann beim Abschied von hinten mit einem Ast niederzuschlagen. So geschieht es. O geht zu Boden und prellt sich seine Schulter.

Einordnung des Falls

Hinterlistiger Überfall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat die Körperverletzung an O "mittels eines hinterlistigen Überfalls" begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB).

Ja, in der Tat!

Ein Überfall ist ein plötzlicher, unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen. Der Überfall ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig und in einer auf die Verdeckung seiner wahren Absichten berechnenden Weise handelt, um dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren. Dies ist insbesondere bei vorgetäuschter Friedfertigkeit der Fall. Indem T den O überraschend von hinten mit einem Ast niedergeschlagen hat, hat er einen Überfall getätigt. T nutzte ein freundliches Gespräch, um den an sich stärkeren O in Sicherheit zu wiegen und sodann angreifen zu können.

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Alfonso_Nitti

Alfonso_Nitti

21.5.2024, 14:18:32

Der Satz "Hände Hoch, das ist ein

Überfall

!", der in diversen mittelmäßigen Spielfilmen zu hören ist, verliert hier also, juristisch gesehen, an inhaltlicher Bedeutung?!

Maximilian Puschmann

Maximilian Puschmann

27.5.2024, 11:01:15

Hallo Alfonso_Nitti, ich denke, in den Spielfilmen ist dann stets eine Situation gemeint, in der mit „

Überfall

“ ein „Raub

überfall

“ gemeint ist. Viele Grüße Max


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