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§ 29 Abs. 6 BtMG, Betäubungsmittelimitate
einfach
schwer86 % lösen richtig
21. Juni 2026
2 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die wegen einer Behinderung auf den Rollstuhl angewiesene 35-jährige B bittet ihren drogenerfahrenen Arbeitskollegen T, ihr Amphetamin zu besorgen. T will B den Gefallen tun, hat aber Zweifel, ihr tatsächlich Rauschmittel geben zu können. Er verkauft ihr 5 Tütchen zu je 1g für €50 als Amphetamin. Tatsächlich sind es zermahlene Koffeintabletten.
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