Strafrecht

Nebenstrafrecht

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

§ 29 Abs. 6 BtMG, Betäubungsmittelimitate

§ 29 Abs. 6 BtMG, Betäubungsmittelimitate

21. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die wegen einer Behinderung auf den Rollstuhl angewiesene 35-jährige B bittet ihren drogenerfahrenen Arbeitskollegen T, ihr Amphetamin zu besorgen. T will B den Gefallen tun, hat aber Zweifel, ihr tatsächlich Rauschmittel geben zu können. Er verkauft ihr 5 Tütchen zu je 1g für €50 als Amphetamin. Tatsächlich sind es zermahlene Koffeintabletten.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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