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Einspruch gegen den Strafbefehl – Frist und Form („Spaghettimonster-Graffiti“)
Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer68 % lösen richtig
9. Juli 2026
17 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheT sprüht ein fliegendes Spaghettimonster-Graffiti auf den Kölner Dom. Er wird durch Strafbefehl wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je €1.000 verurteilt.
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