„Spanner-Fall“
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Spanner S drang wiederholt in das Haus der Eheleute M und F ein. Sie litten unter starker Angst. Beim nächsten Besuch des S folgte M dem flüchtenden S und gab einen Warnschuss mit seiner Waffe ab. Als S weiterlief, schoss er ihm in die linke Gesäßhälfte, um ihn dingfest zu machen.
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Einordnung des Falls
„Spanner-Fall“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erfüllt M den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung aus §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, ist aber durch das Festnahmerecht aus § 127 Abs. 1 StPO gerechtfertigt?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bestand eine gegenwärtige Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut, also eine Notstandslage im Sinne des § 34 StGB?
Ja, in der Tat!
4. Erfüllt M auch die weiteren Voraussetzungen des § 34 StGB. Insbesondere überwog das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich?
Ja!
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