4,7(34.073 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Rechtfertigender Notstand
einfach
schwer
18. Juni 2026
18 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheD verletzt sich. Da T kein Handy zur Hand hat, fährt er, angestiftet von D diesen selbst ins Krankenhaus, obwohl er weiß, dass er alkoholbedingt fahruntüchtig ist. Aufgrund der Rauschwirkung überfährt er beinahe die O. Eine solche Situation hatte T billigend in Kauf genommen.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Kein Unfall: Belangloser Sachschaden?
Als T mit seinem Toyota ausparken will, streift er den Opel des O. Am Außenspiegel des Opels entsteht ein Sachschaden in Höhe von €20. Sodann fährt T davon.
Fall lesen
Kein Unfall: Belangloser Personenschaden?
Als T mit seinem Toyota ausparken will, streift er die O. Diese spürt bloß einen leichten Schmerz, der sofort wieder vergeht. Sodann fährt T davon.
Fall lesen