Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

§ 316 StGB - Rodelschlitten ist kein „Fahrzeug“

§ 316 StGB - Rodelschlitten ist kein „Fahrzeug“

14. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit rodelt T mit seinem Rodelschlitten die schneebedeckte Dorfstraße hinab.

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