Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

§ 316 StGB – Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein „Fahrzeug“

§ 316 StGB – Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein „Fahrzeug“

17. August 2025

10 Kommentare

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leichtmittelschwer

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Trotz Fahruntüchtigkeit fährt T mit einem motorisierten Krankenfahrstuhl im öffentlichen Straßenverkehr.

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