Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB – Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein „Fahrzeug“
§ 316 StGB – Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein „Fahrzeug“
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trotz Fahruntüchtigkeit fährt T mit einem motorisierten Krankenfahrstuhl im öffentlichen Straßenverkehr.
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Einordnung des Falls
§ 316 StGB – Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein „Fahrzeug“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der objektive Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) wird durch das Führen eines Fahrzeugs im Verkehr trotz rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit verwirklicht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der motorisierte Krankenfahrstuhl des T ist ein „Fahrzeug“ (§ 316 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. T hat den motorisierten Krankenfahrstuhl trotz Fahruntüchtigkeit im Verkehr geführt.
Ja!
4. Mangels „konkreter Gefährdung“ scheidet eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) aus.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jose
29.7.2021, 09:15:50
Wie macht man das bei diesen Delikten mit der Schuld? Auf welchen Zeitpunkt eird hinsichtlich der Strafbarkeit abgestellt?
jomolino
25.10.2021, 17:17:37
Ganz normal wie bei anderen Delikten auch — zwischen
Fahruntüchtigkeitund Schuldunfähigkeit liegt ja auch ein relativ großer Spielraum. Tritt Schuldunfähigkeit ein bleibt die Rauschtat nach 323a.
hagenhubl
13.10.2024, 12:11:25
Obwohl ich es rechtspolitisch bedenklich finde, dass Krankenfahrstühle und Rollstühle Fahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind. Denn der Behinderte ist darauf angewiesen. Er kann also nie straffrei Alkohol trinken. Ein Autofahrer oder Fahrradfahrer kann, wenn er will, auch zu Fuß gehen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
agi
14.10.2024, 17:15:16
@[hagenhubl](233869) ich glaube man darf hier nicht den „Fehler“ machen und das ganze zu empathisch betrachten. Das Problem mit den Krankenfahrstühlen ist, dass die wirklich zu erheblichen Verletzungen, bei Dritten führen können wenn, der Fahrer diesen nicht kontrollieren kann!
R.H.K.
16.10.2024, 11:54:02
@[hagenhubl](233869) es geht hier doch um den öffentliche Verkehrsraum. Wenn die Person Alkohol trinken möchte, kann sie dies tun. Vergleichbar mit einem Autofahrer. Wenn jemand 30km zu einer Party fährt und danach wieder nach Hause muss, hätte die Person ja in irgendeiner Art und Weise auch keine Alternative als alkoholisiert zu fahren. Muss man sich selbst Gedanken machen davor. Meine Meinung…