Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Zurechnungszusammenhang bei Gefahr nach Fahrtbeendigung
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Zurechnungszusammenhang bei Gefahr nach Fahrtbeendigung
12. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Während einer Autobahnfahrt gerät die mit 1,5‰ alkoholisierte T alkoholbedingt gegen die Leitplanke. Gerade als T auf dem Mittelstreifen zum Stehen kommt, erreicht O die Unfallstelle. In letzter Sekunde kann er ausweichen und so einen Auffahrunfall um wenige Zentimeter vermeiden.
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Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Zurechnungszusammenhang bei Gefahr nach Fahrtbeendigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat ein Fahrzeug im Straßenverkehr trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. Es bestand eine „konkrete Gefahr“ für die Schutzgüter des O (§ 315c Abs. 1 StGB).
Ja!
3. Auch der „tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang“ ist gewahrt.
Genau, so ist das!
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