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Drohung - Abgrenzung zur Warnung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Drohung – Bedrohter bemerkt Drohmittel nicht/ nimmt es nicht ernst
T betritt die Tankstelle der O, um die Kasse zu plündern. Dazu schnappt er sich einen Schraubenzieher und nuschelt vor sich hin, dass er O damit ernstlich verletzen werde, sollte sie Gegenwehr leisten. O hört Musik und bekommt davon nichts mit. T entnimmt das Bargeld und geht.

Drohung - Bedrohung Dritter
T will Os wertvolle Antik-Büchersammlung wegnehmen. Damit O dies duldet und keinen Widerstand leistet, schnappt sich T dessen kleinen Sohn S und erklärt, er werde S im Falle Os Gegenwehr umbringen. O gibt daraufhin nach und T verschwindet mit den Büchern.