Drohung - Abgrenzung zur Warnung
17. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T teilt Staatsanwalt O mit, dass der verurteilte Mörder M aus der Haft entlassen worden sei, was zutrifft. M hatte dem O in der Vergangenheit mehrmals Rache geschworen. Wie von T erwartet, verlässt O panisch sein Haus und flieht in eine andere Stadt. T nutzt dies aus, um aus Os Haus Wertsachen zu stehlen.
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