Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten
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Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten
22. März 2026
18 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M1 und M2 sind alkoholbedingt nicht mehr fahrtüchtig. Beide sind sich dessen bewusst. Dennoch überredet M2 den M1 dazu, ihn nach Hause zu fahren, was M1 dann auch tut.
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