Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten
Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten
19. August 2025
14 Kommentare
4,7 ★ (30.411 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M1 und M2 sind alkoholbedingt nicht mehr fahrtüchtig. Beide sind sich dessen bewusst. Dennoch überredet M2 den M1 dazu, ihn nach Hause zu fahren, was M1 dann auch tut.
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