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Einführungsfall Menschenwürde

einfach
schwer0 % lösen richtig
2. Juni 2026
22 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Gastwirt G will einen „Zwergenweitwurf“ veranstalten. Hierfür erklärt sich der kleinwüchsige K bereit, von Gästen möglichst weit durch Gs Lokal geschleudert zu werden. Die Behörde untersagt die Veranstaltung. Sie verletze Ks Menschenwürde und sei daher nach § 33a Abs. 2 Nr. 2 GewO sittenwidrig.

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