Bei versuchter Anstiftung 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte D überreden, den O zu töten. D lehnt ab.
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Einordnung des Falls
Bei versuchter Anstiftung 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Totschlages (§ 212 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. D hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlages.
Nein!
3. T hat eine vollendete Anstiftung (§ 26 StGB) begangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die versuchte Anstiftung zum Totschlag ist strafbar.
Ja, in der Tat!
5. T hatte „Tatentschluss“, eine Anstiftung zum Totschlag zu begehen.
Ja!
6. T hat zur Anstiftung „unmittelbar angesetzt“.
Genau, so ist das!
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