Bei versuchter Anstiftung 4
18. April 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte D überreden, den O zu töten. Als T gerade das erste Wort gesprochen hat, fällt D in Ohnmacht.
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Einordnung des Falls
Bei versuchter Anstiftung 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat eine vollendete Anstiftung (§ 26 StGB) begangen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die versuchte Anstiftung zum Totschlag ist strafbar.
Ja!
3. T hatte „Tatentschluss“, eine Anstiftung zum Totschlag zu begehen.
Genau, so ist das!
4. Nach der Rechtsprechung hat T zur Anstiftung „unmittelbar angesetzt“.
Ja, in der Tat!
5. Ein Teil der Literatur verlangt eine Möglichkeit der Kenntniserlangung beim Anzustiftenden.
Ja!
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