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Religiöse Gebete eines Schülers als geschütztes Verhalten
Sachverhalt
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Salafist S patrouilliert als „Sharia Police“ durch K-Stadt. Er beabsichtigt „unislamisches“ Verhalten junger Muslime aufzuspüren und notfalls mithilfe von Drohgebärden zu unterbinden. Polizistin P greift ein, als S einem Fußgänger das Feierabendkölsch aus der Hand schnappt, und verweist S der Fußgängerzone.