Definition: Zustandsstörer (§ 1004 BGB)
Was versteht man unter einem „Zustandsstörer“ (§ 1004 BGB)?
Ist die Störung nicht unmittelbar auf eine Handlung zurückzuführen, sondern geht sie vom Zustand von Sachen und Anlagen aus, so kann der Halter oder derjenige, der die Anlagen betreibt oder den beeinträchtigenden Zustand in seinem Herrschaftsbereich willentlich aufrechterhält, als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Paulah
24.7.2024, 10:42:08
Wie passt denn der Begriff "Halter" in diese Definition? Den kenne ich als juristischen Begriff bisher nur im Zusammenhang mit Tieren oder Fahrzeugen. Was genau ist also eine
Zustandsstörer?
Timurso
24.7.2024, 11:12:25
Der Begriff des Halters ist der gleiche wie in den von dir genannten Kategorien: Derjenige, der auf eigene Rechnung eine Sache besitzt bzw. gebraucht.
Paulah
24.7.2024, 14:15:58
Aha! Habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.