Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 1004 BGB (analog)

Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog)

Schema: Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog)

19. Mai 2025

4 Kommentare

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Wie prüfst Du den Beseitigungsanspruch, sofern nicht das Eigentum betroffen ist (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog)?

  1. Tatbestand

    1. Verletzung der Schutzgüter der §§ 823ff. BGB

      Unmittelbar erfasst § 1004 Abs. 1 BGB nur die Eigentumsbeeinträchtigung. Über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus wird § 1004 BGB aber auf die Beeinträchtigung anderer Rechte und Rechtsgüter der §§ 823ff. BGB analog angewendet.

    2. Fortdauernde Beeinträchtigung

    3. Keine Duldungspflicht

      Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung der Beeinträchtigung verpflichtet ist (§ 1004 Abs. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Störer zu ihr berechtigt ist (fehlende Rechtswidrigkeit).

    4. Anspruchsgegner: Handlungs- oder Zustandsstörer

  2. Rechtsfolge: Beseitigung der fortdauernden Beeinträchtigung

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

8.12.2024, 17:31:22

Können §

823 BGB

und §§ 823,

1004 BGB

bei Beseitigungsansprüchen nebeneinander stehen? (Vorausgesetzt Ver

schuld

en liegt vor) Denn die Rechtsfolge des §

823 BGB

ist ja grundsätzlich

Naturalrestitution

nach § 249 I BGB, also Beseitigung der Beeinträchtigung.

BEN

benjaminmeister

20.1.2025, 19:02:43

Ich habe jetzt keine Quelle parat, aber auch in diesem Fall dürften die Ansprüche nebeneinander bestehen. In manchen Fällen müssen sie das sogar: Nach § 1004 I S. 1 kann nämlich nur Beseitigung der primären Störungsquelle verlangt werden (z.B. umgekippte Bäume vom Nachbarn) aber nicht der Ersatz des daraus erwachsenen Schäden (durch die umgekippten Bäume beschädigte Gartenhütte). Letzterere sind nur nach §§ 823 ff. ersetzbar.

Kathi

Kathi

5.2.2025, 13:37:16

Aber in vorherigen Fällen hieß es doch nach der Wiederherstellungsheorie der Rspr., dass eben auch die Gartenhütte ersetzt werden muss. 🤔 demnach würden beide Ansprüche auf den gleichen

Schaden

sersatz hinauslaufen oder nicht?

LUKA

Lukas_Schulle

10.4.2025, 12:38:15

@[Kathi](189118) so würde ich es auch sehen. Wenn man hier dem Störer kein Ver

schuld

en nachweisen kann, haben wir mit § 823 I hinsichtlich des

Integritätsinteresse

s eine Haftungslücke. Diese möchte die Rechtsprechung mit der Wiederherstellungstheorie entgegentreten. Dies kann man sicherlich kritisieren, da so eine ver

schuld

ensunabhängige Haftung für den Störer entsteht, die über die bloße Beseitigung der Störung hinausgeht. Aber: Kein Dulde und Liquidiere, weil es erheblich rechtsschutzverkürzend ist.


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