Schema: Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog)
Wie prüfst Du den Beseitigungsanspruch, sofern nicht das Eigentum betroffen ist (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog)?
Tatbestand
Verletzung der Schutzgüter der §§ 823ff. BGB
Unmittelbar erfasst § 1004 Abs. 1 BGB nur die Eigentumsbeeinträchtigung. Über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus wird § 1004 BGB aber auf die Beeinträchtigung anderer Rechte und Rechtsgüter der §§ 823ff. BGB analog angewendet.
Fortdauernde Beeinträchtigung
Keine Duldungspflicht
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung der Beeinträchtigung verpflichtet ist (§ 1004 Abs. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Störer zu ihr berechtigt ist (fehlende Rechtswidrigkeit).
Anspruchsgegner: Handlungs- oder Zustandsstörer
Rechtsfolge: Beseitigung der fortdauernden Beeinträchtigung
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