Öffentliches Recht

VwGO

Anfechtungsklage

Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts

Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts

4. April 2025

6 Kommentare

4,7(10.913 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Gemeinde G im Flächenland L plant, in ihrem Bebauungsplan ein Gewerbegebiet zu vergrößern. Das zuständige Landratsamt hält die Erweiterung aus Gründen der Raumordnung und Landesplanung nicht für zulässig und verbietet diese. G will klagen und ist unsicher, gegen wen.

Diesen Fall lösen 69,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO.

Nein, das ist nicht der Fall!

§ 78 VwGO kann aufgrund seiner systematischen Stellung im 8. Abschnitt der VwGO nur für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage direkt herangezogen werden. Das der Vorschrift zugrunde liegende Rechtsträgerprinzip ist jedoch auf alle anderen Klagearten übertragbar, sodass insofern § 78 VwGO auf diese analog anwendbar bzw. der Rechtsgedanke der Vorschrift übertragbar ist.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Klage ist gegen den Träger der handelnden Behörde zu richten (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Handelt das Landratsamt, ist richtiger Klagegegner immer der Landkreis.

Nein, das trifft nicht zu!

Im Fall eines durch das Landratsamt erlassenen Verwaltungsakts ist auf die sog. Janusköpfigkeit (Janus, römischer Gott mit zwei Gesichtern) des Landratsamts zu achten. Das Landratsamt handelt entweder als Verwaltungsbehörde der kommunalen Gebietskörperschaft (Landkreis) oder als untere Verwaltungsbehörde und damit als Staatsbehörde des Bundeslandes. Mangels entsprechender landesrechtlicher Anordnung ist das Landratsamt üblicherweise nicht selbst zur Prozessführung befugt. Das Landratsamt wird als Rechtsaufsichtsbehörde und damit als untere Verwaltungsbehörde im Auftrag des Landes tätig (z.B. § 119 Abs. 1 GemO BW). Richtiger Klagegegner ist das Land L.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ETBI300

ETBI3000

4.2.2022, 15:09:03

Hierzu der semihilfreiche Merksatz meines Repetitors: "Will ich was vom Landratsamt, dann verklage ich das La...die Gebietskörperschaft" 🤓

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

4.2.2022, 15:41:43

Zumindest den Merkspruch hast Du Dir gemerkt :D Beste Grüße, Lukas

RO

Ronie

7.2.2022, 09:11:31

Tja, ich konnte die ganzen Fragen nicht richtig beantworten, da in Bremen das Kommunalrecht doch recht anders ist und ich gar keine Ahnung bzgl Flächenstaaten habe 🥴

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

7.2.2022, 10:20:49

Hallo Roni, vielen Dank für Deine Rückmeldung. Wir werden zukünftig im Bereich des öffentlichen Rechts noch störker auf die verschiedenen Bundesländer eingehen. Bis dahin wird es allerdings noch ein wenig dauern. Um Deinen Streak zu erhalten kannst Du Fälle, die nicht zu Deinem Bundesland passen, jederzeit einfach überspringen (rechts oben über die 3 Punkte der Fortschrittsleiste). Falls Du mit dem Gedanken spielst für das Referendariat das Bundesland zu wechseln, ist es aber eventuell auch hilfreich die Fälle trotzdem durchzuspielen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

STE

Steven

23.9.2023, 15:07:45

Feel you @[Ronie](153778)... In HH gibt's quasi kein Kommunalrecht... :(

Major Tom(as)

Major Tom(as)

11.11.2024, 16:05:13

Hallo liebes Jurafuchs-Team, ich habe eine kleinliche Anmerkung: § 78 ist tatsächlich nicht ganz auf alle Verfahren (analog) anwendbar, bei der Normenkontrolle des

§ 47 VwGO

gibt es schließlich den § 47 II 2 VwGO (auch wenn dies natürlich kein wirklich subjektives Verfahren ist). Vielleicht kann man das in der Lösung ergänzen :) Danke und LGs


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen