Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gemeinde G im Flächenland L plant, in ihrem Bebauungsplan ein Gewerbegebiet zu vergrößern. Das zuständige Landratsamt hält die Erweiterung aus Gründen der Raumordnung und Landesplanung nicht für zulässig und verbietet diese. G will klagen und ist unsicher, gegen wen.
Einordnung des Falls
Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO.
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Nein, das ist nicht der Fall!
2. Die Klage ist gegen den Träger der handelnden Behörde zu richten (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Handelt das Landratsamt, ist richtiger Klagegegner immer der Landkreis.
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Nein, das trifft nicht zu!
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ETBI3000
4.2.2022, 15:09:03
Hierzu der semihilfreiche Merksatz meines Repetitors: "Will ich was vom Landratsamt, dann verklage ich das La...die Gebietskörperschaft" 🤓

Lukas_Mengestu
4.2.2022, 15:41:43
Zumindest den Merkspruch hast Du Dir gemerkt :D Beste Grüße, Lukas
Ronie
7.2.2022, 09:11:31
Tja, ich konnte die ganzen Fragen nicht richtig beantworten, da in Bremen das Kommunalrecht doch recht anders ist und ich gar keine Ahnung bzgl Flächenstaaten habe 🥴

Lukas_Mengestu
7.2.2022, 10:20:49
Hallo Roni, vielen Dank für Deine Rückmeldung. Wir werden zukünftig im Bereich des öffentlichen Rechts noch störker auf die verschiedenen Bundesländer eingehen. Bis dahin wird es allerdings noch ein wenig dauern. Um Deinen Streak zu erhalten kannst Du Fälle, die nicht zu Deinem Bundesland passen, jederzeit einfach überspringen (rechts oben über die 3 Punkte der Fortschrittsleiste). Falls Du mit dem Gedanken spielst für das Referendariat das Bundesland zu wechseln, ist es aber eventuell auch hilfreich die Fälle trotzdem durchzuspielen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Steven
23.9.2023, 15:07:45
Feel you @[Ronie](153778)... In HH gibt's quasi kein Kommunalrecht... :(