Öffentliches Recht

VwGO

Anfechtungsklage

Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts

Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Gemeinde G im Flächenland L plant, in ihrem Bebauungsplan ein Gewerbegebiet zu vergrößern. Das zuständige Landratsamt hält die Erweiterung aus Gründen der Raumordnung und Landesplanung nicht für zulässig und verbietet diese. G will klagen und ist unsicher, gegen wen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO.

Nein, das ist nicht der Fall!

§ 78 VwGO kann aufgrund seiner systematischen Stellung im 8. Abschnitt der VwGO nur für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage direkt herangezogen werden. Das der Vorschrift zugrunde liegende Rechtsträgerprinzip ist jedoch auf alle anderen Klagearten übertragbar, sodass insofern § 78 VwGO auf diese analog anwendbar bzw. der Rechtsgedanke der Vorschrift übertragbar ist.
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2. Die Klage ist gegen den Träger der handelnden Behörde zu richten (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Handelt das Landratsamt, ist richtiger Klagegegner immer der Landkreis.

Nein, das trifft nicht zu!

Im Fall eines durch das Landratsamt erlassenen Verwaltungsakts ist auf die sog. Janusköpfigkeit (Janus, römischer Gott mit zwei Gesichtern) des Landratsamts zu achten. Das Landratsamt handelt entweder als Verwaltungsbehörde der kommunalen Gebietskörperschaft (Landkreis) oder als untere Verwaltungsbehörde und damit als Staatsbehörde des Bundeslandes. Mangels entsprechender landesrechtlicher Anordnung ist das Landratsamt üblicherweise nicht selbst zur Prozessführung befugt. Das Landratsamt wird als Rechtsaufsichtsbehörde und damit als untere Verwaltungsbehörde im Auftrag des Landes tätig (z.B. § 119 Abs. 1 GemO BW). Richtiger Klagegegner ist das Land L.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ETBI300

ETBI3000

4.2.2022, 15:09:03

Hierzu der semihilfreiche Merksatz meines Repetitors: "Will ich was vom Landratsamt, dann verklage ich das La...die Gebietskörperschaft" 🤓

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

4.2.2022, 15:41:43

Zumindest den Merkspruch hast Du Dir gemerkt :D Beste Grüße, Lukas

RO

Ronie

7.2.2022, 09:11:31

Tja, ich konnte die ganzen Fragen nicht richtig beantworten, da in Bremen das Kommunalrecht doch recht anders ist und ich gar keine Ahnung bzgl Flächenstaaten habe 🥴

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

7.2.2022, 10:20:49

Hallo Roni, vielen Dank für Deine Rückmeldung. Wir werden zukünftig im Bereich des öffentlichen Rechts noch störker auf die verschiedenen Bundesländer eingehen. Bis dahin wird es allerdings noch ein wenig dauern. Um Deinen Streak zu erhalten kannst Du Fälle, die nicht zu Deinem Bundesland passen, jederzeit einfach überspringen (rechts oben über die 3 Punkte der Fortschrittsleiste). Falls Du mit dem Gedanken spielst für das Referendariat das Bundesland zu wechseln, ist es aber eventuell auch hilfreich die Fälle trotzdem durchzuspielen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

STE

Steven

23.9.2023, 15:07:45

Feel you @[Ronie](153778)... In HH gibt's quasi kein Kommunalrecht... :(


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