Fall zum richtigen Klagegegner bei Beliehenen: examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs


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Jurafuchs Illustration zum Fall zum richtigen Klagegegner bei Beliehenen:  Der TÜV hat als neuen Sachverständigen jemanden eingestellt, der den Kunden hasst. Der Mitarbeiter verweigert dem Kunden eine neue Plakette.

A hat sein Auto zur alljährlichen TÜV-Überprüfung gebracht. Der TÜV hat als neuen Sachverständigen den B eingestellt, der A hasst. B verweigert A aufgrund von vorgeschobenen Mängeln eine neue Plakette. A ist erzürnt und möchte klagen. Gegen wen muss A seine Klage richten?

Einordnung des Falls

Klagegegner § 78 VwGO: Richtiger Klagegegner bei Beliehenen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bestimmt sich der Klagegegner in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO?

Nein!

§ 78 VwGO kann aufgrund seiner systematischen Stellung im 8. Abschnitt der VwGO nur für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage direkt herangezogen werden. Das der Vorschrift zugrunde liegende Rechtsträgerprinzip ist jedoch auf alle anderen Klagearten übertragbar, sodass insofern § 78 VwGO auf diese analog anwendbar bzw. der Rechtsgedanke der Vorschrift übertragbar ist.

2. Ist der Rechtsträger in diesem Fall der vom Staat mit diesem Recht „Beliehene“?

Genau, so ist das!

Beliehene sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die vom Staat mit der eigenständigen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beauftragt wurden. In Fällen der Beleihung ist richtiger Klagegegner stets der Beliehene, nie die beleihende Körperschaft, denn der Beliehene selbst übt die hoheitliche Aufgabe aus. Bei Versagung der Prüfplakette (§ 29 StVZO) durch den Sachverständigen kommt es darauf an, ob er oder die Organisation, der er angehört (TÜV, DEKRA etc.), beliehen ist. Ist nicht erkennbar, ob der Sachverständige oder der TÜV Beliehener ist, ist von der Beleihung der Organisation auszugehen. Da nicht erkennbar ist, wer Beliehener ist, ist der TÜV der richtige Klagegegner (§ 78 Abs. 1 VwGO).

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SK

Skinnynorris

2.1.2021, 13:19:49

Ist der TÜV dann hier eine Körperschaft, deren Behörde den angefochten Verwaltungsakt erlassen hat, i.S.d. § 78 I Nr. 1 Var. 3 VwGO ?

Speetzchen

Speetzchen

2.1.2021, 16:28:16

ja, genau ! 😊

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

6.6.2021, 08:29:25

Hallo Skinnynorris, der TÜV ist an sich keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein privates Unternehmen. Auch wenn die Beleihung nicht in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO genannt ist, wird die Norm auf diese Fälle - wie zB auch auf Anstalten und Stiftungen, die ebenfalls nicht explizit genannt sind - entsprechend angewandt (Eyermann/Happ, 15.A 2019,VwGO, §78 Rn. 13). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Vincent

Vincent

26.11.2021, 11:34:59

Gelten gegenüber Beliehenen eigentlich auch die gängigen Klagearten? Wenn ein TÜV zum Beispiel mein Auto nicht kontrollieren will und ich die Werkstatt dazu verpflichten möchte?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

26.11.2021, 14:20:21

Hallo Vincent, da der Beliehene in seinem Kopetenzbereich öffentlich-rechtlich handelt, steht für die gängigen Klagearten - also auch die Verpflichtungsklage / Leistungsklage - der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen (vgl. Sodan, in: NK-VwGO, 5.A. 2018, § 40 VwGO RdNr. 359). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

SN

Sniter

14.8.2023, 17:31:33

Hier ist doch mE nicht die Anfechtungsklage, sondern die Verpflichtungsklage statthaft. Der A will doch die Plakette haben oder habe ich hier einen Denkfehler?

Burumar🐸

Burumar🐸

25.9.2023, 19:26:54

*push

HAN

hannabuma

5.10.2023, 18:34:30

Ich glaube es ist eine Anfechtung der Verweigerung

WH

Why

28.2.2024, 11:42:30

Hi, es wäre richtig toll, wenn ihr auch die einzelnen Ordnungsnummern zu den jeweiligen Gesetzen angeben könntet. Das ist vermutlich einiges an Arbeit, aber vielleicht kann man das einfach langsam angehen. :-) Danke im Voraus.


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