Klagegegner § 78 VwGO: Richtiger Klagegegner bei Beliehenen
9. Mai 2023
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat sein Auto zur alljährlichen TÜV-Überprüfung gebracht. Der TÜV hat als neuen Sachverständigen den B eingestellt, der A hasst. B verweigert A aufgrund von vorgeschobenen Mängeln eine neue Plakette. A ist erzürnt und möchte klagen. Gegen wen muss A seine Klage richten?
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Einordnung des Falls
Klagegegner § 78 VwGO: Richtiger Klagegegner bei Beliehenen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bestimmt sich der Klagegegner in allen verwaltungsrechtlichen Klagen direkt nach § 78 VwGO?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Rechtsträger in diesem Fall der vom Staat mit diesem Recht „Beliehene“?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Skinnynorris
2.1.2021, 13:19:49
Ist der TÜV dann hier eine Körperschaft, deren
Behördeden angefochten Verwaltungsakt erlassen hat, i.S.d. § 78 I Nr. 1 Var. 3 VwGO ?

Speetzchen
2.1.2021, 16:28:16
ja, genau ! 😊

Lukas_Mengestu
6.6.2021, 08:29:25
Hallo Skinnynorris, der TÜV ist an sich keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein privates Unternehmen. Auch wenn die Beleihung nicht in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO genannt ist, wird die Norm auf diese Fälle - wie zB auch auf Anstalten und Stiftungen, die ebenfalls nicht explizit genannt sind - entsprechend angewandt (Eyermann/Happ, 15.A 2019,VwGO, §78 Rn. 13). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Vincent
26.11.2021, 11:34:59
Gelten gegenüber
Beliehenen eigentlich auch die gängigen Klagearten? Wenn ein TÜV zum Beispiel mein Auto nicht kontrollieren will und ich die Werkstatt dazu verpflichten möchte?

Lukas_Mengestu
26.11.2021, 14:20:21
Hallo Vincent, da der
Beliehenein seinem Kopetenzbereich öffentlich-rechtlich handelt, steht für die gängigen Klagearten - also auch die
Verpflichtungsklage/ Leistungsklage - der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen (vgl. Sodan, in: NK-VwGO, 5.A. 2018, § 40 VwGO RdNr. 359). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Sniter
14.8.2023, 17:31:33
Hier ist doch mE nicht die Anfechtungsklage, sondern die
Verpflichtungsklagestatthaft. Der A will doch die Plakette haben oder habe ich hier einen Denkfehler?

Burumar🐸
25.9.2023, 19:26:54
*push
hannabuma
5.10.2023, 18:34:30
Ich glaube es ist eine Anfechtung der Verweigerung
Why
28.2.2024, 11:42:30
Hi, es wäre richtig toll, wenn ihr auch die einzelnen Ordnungsnummern zu den jeweiligen Gesetzen angeben könntet. Das ist vermutlich einiges an Arbeit, aber vielleicht kann man das einfach langsam angehen. :-) Danke im Voraus.