Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Dolus directus 1. Grades (Absicht) (§ 15 StGB)

Dolus directus 1. Grades (Absicht) (§ 15 StGB)


Was versteht man unter „dolus directus 1. Grades“ (Absicht)?

Der Täter handelt mit dolus directus 1. Grades (Absicht), wenn es ihm gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen (zielgerichteter Erfolgswille).

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