Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 107 BGB, § 183 S. 2 BGB Widerruf der Einwilligung, Adressat der Einwilligung und des Widerrufs fallen auseinander
§ 107 BGB, § 183 S. 2 BGB Widerruf der Einwilligung, Adressat der Einwilligung und des Widerrufs fallen auseinander
29. August 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eltern E des 14-jährigen K erzählen Tante T, dass K ihr seinen alten Tennisschläger verkaufen darf. Noch bevor T den K jedoch kontaktieren kann, überlegen die E es sich anders. Sie sagen zu K, dass sie nicht mehr möchten, dass er den Schläger verkauft, weil sein Bruder B ihn bekommen soll.
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