Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

§ 107 BGB, § 183 S. 2 BGB Widerruf der Einwilligung, Adressat der Einwilligung und des Widerrufs fallen auseinander

§ 107 BGB, § 183 S. 2 BGB Widerruf der Einwilligung, Adressat der Einwilligung und des Widerrufs fallen auseinander

29. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Eltern E des 14-jährigen K erzählen Tante T, dass K ihr seinen alten Tennisschläger verkaufen darf. Noch bevor T den K jedoch kontaktieren kann, überlegen die E es sich anders. Sie sagen zu K, dass sie nicht mehr möchten, dass er den Schläger verkauft, weil sein Bruder B ihn bekommen soll.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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