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Art. 3 GG bei geschlechterdifferenzierten Eintrittspreisen im kommunalen Schwimmbad
einfach
schwer78 % lösen richtig
21. Juni 2026
14 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheDer Fremdenverkehrsverband des Landkreises B betreibt über die eigene B-GmbH ein Schwimmbad. Einwohner von B zahlen günstigere Eintrittspreise als auswärtige Besucher. A ist aus seinem Wohnort im nahen Österreich zum Schwimmen gekommen und muss den höheren Eintrittspreis zahlen.
Einordnung
Diskriminierende Preisgestaltung im kommunalen Schwimmbad
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen StaatsexamenExamenstreffer 2017Examenstreffer Berlin/Brandenburg 2017Examenstreffer NRW 2017Examenstreffer Hessen 2022Examenstreffer Thüringen 2022
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