+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T drückt eine brennende Zigarette auf dem Arm des O aus. O erleidet heftige Schmerzen und behält von der Brandwunde eine Narbe zurück.

Einordnung des Falls

Ausdrücken einer brennenden Zigarette

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die brennende Zigarette des T stellt nach Ansicht des BGH ein "gefährliches Werkzeug" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) dar.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja!

Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann. Gefährlich ist ein Werkzeug, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (potentielle Gefährlichkeit). BGH: Maßgebend seien nicht allein die eingetretenen Verletzungserfolge, sondern die potentielle Gefährlichkeit der konkreten Benutzung des Werkzeugs. Diese potentielle Gefährlichkeit sei, wenn eine Zigarette auf der Haut des Opfers ausgedrückt werde, generell "schon im Hinblick auf die nicht sicher absehbaren Folgen" gegeben. Die Lit. findet dies nicht überzeugend. Die hierdurch verursachten Gefahren seien nicht erheblicher als die von werkzeuglosen Körperverletzungen. Sie stimmt dem BGH nur für den Fall zu, dass die Zigarette oberhalb der Nase in Augenhöhe ausgedrückt wird.

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